Der endgültige Flächenwidmungsplan:
Auf Grund
des am 25. Jänner erschienen Artikel in der Zeitung „Heute“
Artikel über Baubeginn - in der
U-Bahnzeitung
Ein kurzes Gespräch, mit der
Bezirksvorsteherin Fr. Kalchbrenner
Der Entwurf des
Flächenwidmungsplanes für das „Karre Breitensee“
Einwände zum
Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 7843
Letzter
Tag für Einspruch gegen den Flächenwidmungsplan
Der
Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes liegt vor
Die
AnrainerInnen wurden mit folgendem Brief informiert
Wurde
der Baubeginn verschoben?
Die
Abrucharbeiten sind fast beendet
Abtransport
des Schuttes ist im vollen Gang!
Die
Abbrucharbeiten sind in vollem Gang
Der
Abriss der Remise ist schon weit fortgeschritten
Der
Abriss der Remise hat schon begonnen
Beweissicherung
der umliegenden Gebäude!
Die
Projekte wurden ausgestellt
Der
Architektenwettbewerb ist entschieden die Projekte werden ausgestellt
Die Ausschreibung
für den Bau wurde erstellt
Bauträger
bei der Bezirksvorstehung
Es begann am 28.März 2007 um 19:00 Uhr.
Auf Grund einer
Initiative von
In der Gaststätte
„Zur Remise“.
Hier trafen sich
die Personen, die vor allem an Informationen interessiert waren, aber auch jene,
die
Gewillt waren zu
handeln und tätig zu werden.
Wir sind Bürger,
denen das Grätzel rund um die Straßenbahnremise Breitensee am Herzen liegt.
Am 10. April 2007
kam es dann zur Konstituierung der Bürgerinitiative.
Der letztgültige
Flächenwidmungsplan wurde von der MA21a ausgehoben.
Informationen
über den letzten Stand der Verkaufsverhandlungen durch die Wiener Linien kamen
uns
zu Gehör.
Wir haben sofort
erkannt, dass hier wieder ein bürgerfeindliches Projekt entstehen könnte!
Hr. Dr. Tillinger
wurde zum Sprecher der BI gewählt und Hr.
Der Kreis der
Mitstreiter wächst ständig, das Interesse der BürgerInnen ist groß.


Am 27. April
waren wir bereits bei der Bezirksvorsteherin des 14. Bezirks,
Fr, Andrea
Kalchbrenner, die sich ausführlich über unsere Ziele und Sorgen informieren
ließ.
Diese
Zusammenkunft verlief in einer angenehmen, sehr sachlichen Atmosphäre,
Die Remise ist
tot - es lebe das „Karree Breitensee“ – dies ist der offizielle Name dieses
Grundstückes.
Gut, es soll leben, aber es soll nicht so
leben, dass andere nicht mehr lebenswert leben können.
Wir wollen keine
Verhinderer sein, sondern Gestalter, um dem Grätzel eine Belebung zu geben aber
nicht,
dass durch
etwaige Riesengeschäfte im Neubau, ein Geschäftssterben in der
Hütteldorferstraße
herbeigeführt wird.
ALB hat sich bei
vielen Politikern des Bezirkes bereits vorgestellt und die Ziele erläutert.
Bis Mitte Juni
werden alle Bezirksvertreter informiert worden sein ebenso die Stadträte aller
Parteien
An Hr. Stadtrat
Schicker und Ludwig wurde ein Mail, mit der Bitte um Zusammenarbeit und
Kontaktaufnahme, gesendet das unsere Bedenken und Ziele enthalten hat. Die
Antwort fiel so aus wie wir sie uns erwartet hatten, nichts aussagend und
ausweichend. Brief von Hr. Stadtrat Schicker
Wird die Politik im
Rathaus, wie so oft, wieder über die Anliegen einer
Bürgerinitiative drüberfahren?
Das kann doch
keine zeitgemäße Methode sein!
Die Lokal- und
die Stadtpresse wurde bereits über unsere Ziele informiert.
Nun beginnt die typische
Arbeit einer Bürgerinitiative: Flugblätter und Unterschriftenlisten erstellen,
Bürger
informieren, Politiker einbinden, für Unterstützung werben und die Meinungen
der Bürger des
Grätzels anhören
und verstehen lernen.
Es wurden
Gespräche mit den Geschäftsinhabern in den umliegenden Geschäften geführt und
selbstverständlich
mit den Mietern und Wohnungseigentümern die von dem Neubau direkt
betroffen sein
werden.
Es wurde ein
Spendenkonto eröffnet. Diese Spenden werden ausschließlich zum Zwecke der Bürgerinitiative
verwendet.
Konto Nr.: 02810-832-340 Blz.:
14000 bei der Bawag --- ALB
Wir haben
Ausgaben für Flugblätter, Serverkosten (Homepage), Papier, Behördengebühren,
Druckerkosten, Rechtsberatungskosten und für ev. Pressekonferenzen. Wir bezahlen
bis zum Einlangen von Spenden alles aus eigener Tasche.
Die Aktivisten
arbeiten alle ehrenamtlich und würden nie Geld für ihre Arbeit nehmen.
Hr. Dr. Tillinger
und Hr.
Da wir nun wissen
wer das Grundstück gekauft hat, haben wir einen Besprechungstermin mit dem
Käufer ausgemacht und am 28.06.2007 waren wir bei den Bauträgern zu Gesprächen
eingeladen, um die Erwartungen der Bürger zu erläutern. Die Basis für eine
kooperative Zusammenarbeit scheint relativ gut zu sein, der Bauträger hat uns
eingeladen unter Umständen in der Jury mitzuwirken (dieses Angebot haben wir in
der Zwischenzeit angenommen), die die Arbeiten des Architektenwettbewerbes
beurteilen soll. Wir haben deutlich gemacht, dass unserer Forderung nach
niedrigere Bebauungshöhe ein für uns essentieller Punkt sein wird, den wir mit
allem Nachdruck verfolgen werden. Auch das Verkehrskonzept ist ein elementarer
Punkt, wo die Interessen der Bürger vital betroffen sind. Wir haben den
Eindruck gewonnen, dass der Bauträger die Ansiedlung der Einzelhändler im neuen
Komplex professionell plant. Die weitere Zusammenarbeit wird zeigen, wie weit
der Bauträger den Bürgerwünschen entgegenkommt, um dieses urbane Zentrum, wie
es auch von der Politik gefordert wird, zum Leben zu bringen.
Am 8.August 2007 hatten der Bauträger und die
Bezirkspolitiker ein Meeting, bei dem sich der Bauträger vorgestellt hat und
alle ihre Wünsche bezüglich des Baues vorbrachten.
Er hat selbstverständlich, seit dem Kontakt
unsererseits, seine Vorstellungen in der Zwischenzeit nicht geändert. Er beruft
sich auf die Studie der Wiener Linien, da er seinen bezahlten Grundstückspreis
nach dieser kalkuliert hat, dies wieder bedeutet er hat eine vorgegebene
Nutzfläche die er erreichen muss um in seinem Kalkulationsbereich zu bleiben.
Daher hat er nur die Möglichkeit falls er die Höhe
von 21 m nicht bauen darf die beiden Riegel in der Mitte breiter zu gestalten.
Da wird es wieder einmal soweit sein, dass eine
Flächenwidmung nach vorhandenen Bauplänen geändert werden soll. Das bedeutet
ein Privater gibt vor was der Gemeinderat beschließen soll und erwartet sich
auch dieses. Es hat bei den ersten Kontakten zwischen ALB und Bezirkspolitiker
immer geheißen „Die 21m darf er nicht bauen das wird nie genehmigt!“,
hoffentlich hält sich die Bezirkspolitik an diese Aussage und die MA 21a sowie
der Gemeinderat schließt sich dann dieser Meinung an.
Um eine Volkshochschule in den Neubau zu bekommen
wird weiter heftig mit den zuständigen Stadtpolitikern verhandelt. Auch die
Leitung der VHS Penzing ist wirklich sehr bemüht dieses Ziel durchzusetzen.
Da der Sprecher der Aktion-Lebenswertes-Breitensee, Dr.
Alexander Tillinger, aus beruflichen Gründen für längere Zeit ins Ausland
berufen wurde, übernimmt Herr
Herr Dr. Tillinger bleibt weiter mit ALB in enger "digitaler"
Verbindung.
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Am 20.11. 2007 fand bei der ÖSW die
konstituierende Sitzung der Jury, für die Bebauung der Remisengründe, statt
Die Ausschreibungsunterlagen für den
Architektenwettbewerb bekamen wir erst sehr spät und das Verkehrsgutachten erst
nach Urgierung unsererseits am 19. November. Es war uns daher in dieser kurzen
Zeit nicht möglich die Unterlagen genauer zu studieren und ev. Experten
hinzuzuziehen daher gingen wir schon mit gemischten Gefühlen zu dieser Sitzung.
Der Hergang bei der Sitzung hat unsere Befürchtungen bestätigt, dass
anscheinend wieder einmal über die Bürger drübergefahren werden soll.
Als einziges positives wurde im Protokoll festgehalten,
dass eine Überschreitung der Bauhöhe auf Grund eines §69 nicht in Frage käme.
Dieser Antrag wurde von der MA21a und von der Bezirksvertretung eingebracht und
niedergeschrieben. Unser Verlangen nach Reduzierung der Bauhöhe (speziell im
Innenteil) BKL IV - 21 m auf max. 18 m wurde bis jetzt nicht realisiert.
Für die Garageneinfahrt wurde uns ein Kompromiss
vorgestellt mit dem wir auch nicht einverstanden sind, denn wir wollen den
zusätzlichen Verkehr, der bei einer Garagenplatzanzahl von 438 Stellplätzen
sicher kommt, nicht in die verkehrsberuhigte Zone lassen.
Auch die Anzahl der Volksgaragenplätze mit 150
Stellplätzen kommt uns zu hoch vor, denn in der Umgebung sind Garagenplätze
frei
Von der Bezirksvorstehung und von der MA 21a wurde im
Protokoll fixiert, dass ein §69 bei diesem Bau nicht in Frage komme,ebenso ein
Einkaufszentrum. Beides wurde auch in der endgültigen Fassung der
Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
Im Großen und Ganzen haben wir jedoch das Gefühl, die Bauträger
und die Politik wollen uns als Alibiteilnehmer dabei haben, auch wenn Sie uns
um unsere Meinung fragen.
Sollte das nicht der Fall sein und unsere Vorschläge
nicht nur Gehör sondern auch Umsetzung finden, so können wir einen Erfolg
verbuchen ansonsten ist die Politik wieder einmal über die Bürger
drübergefahren, diesmal sogar mit Alibibeteiligung derselben.
Genauere Informationen über
diese Sitzung darf man ja nicht bekannt geben denn man wurde zur Geheimhaltung
gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Auch das ist ein Beispiel dafür,
dass die Bauträger und die Behörden machen was sie wollen, weil wenn alles in
Ordnung wäre dann müsste es keine Geheimhaltung geben und dann wäre alles
öffentlich zu machen.
Selbstverständlich sind solche Daten,
die dazu führen könnten einen verzerrten oder falschen Wettbewerb, der an der
Ausschreibung eingeladenen Architekten, zu ergeben, logischerweise geheim zu
halten.
Der erste Teil des Zeitplanes
der schon in der Ausgabe des Breitenseeres Nr. 7 auf Seite 5 angeführt wurde
musste modifiziert werden. Da die Ausschreibung später gestartet wurde hat sich
alles ein bisschen verschoben. Soviel kann gesagt werden das Ergebnis des
Wettbewerbes wird am 25. Februar 2008 feststehen und eine Ausstellung der eingereichten
Beiträge erfolgt dann im März. 2008.
Wir haben im Anschluss an die Sitzung noch eine Beratung
durchgeführt, auf Grund dieser den folgenden Brief an die Bauträger, an die
MA21a und Bezirksvorstehung geschrieben.
Werte
Damen und Herrn!
Auf Grund
des Verlaufes der gestrigen konstituierenden Sitzung des ÖSW und der WBV, sieht
sich die Bürgerinitiative ALB veranlasst all jene Punkte zusammenfassend
hervorzuheben, die von der ALB als elementare Forderungen eingebracht wurden.
Verkehr:
Die Zu-
und Abfahren der neu zu errichtenden Garage müssen von der Hütteldorfer Strasse
erfolgen. Mit den entsprechenden Ampelregelungen ist dies sehr wohl möglich
ohne den Betrieb der Straßenbahn zu behindern.
Eine
Verlagerung des Verkehrs der Hütteldorfer Strasse in die Nebengassen ist
abzulehnen. Es kann doch nicht ernstlich in Erwägung gezogen werden, Verkehr
anzuziehen und ihn dann in verkehrsberuhigte Zonen zu lenken. Die
Bürgerinitiative wird ihre Argumente sehr wohl über Medien verbreiten, sodass
sich Bürger ihre eigene Meinung zu derartigen Planungen machen können. Wir
unterstützen solche Planungen nicht.
Die
Aussagen des Verkehrsgutachters bezüglich der Garagenein- und Ausfahrten
entbehren im Übrigen jeder Grundlage, das Verkehrsgutachten ist in weiten
Teilen nicht nachvollziehbar und die zugrunde liegenden Zahlen sind nicht
belegt, die Methoden der Auswerten sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die
ALB wird gesondert dieses Gutachten kommentieren. Leider wurde es uns neben
anderen Unterlagen erst einen Tag vor der konstituierenden Sitzung zur
Verfügung gestellt, dies ist keine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Bauhöhen:
Die ALB
hat verlangt, dass in den Ausschreibungsunterlagen die Bauhöhen des Innenraums
auf 18 m begrenzt wird. Wir haben dies auch in Vorgesprächen mit dem Bauträger
bereits zum Ausdruck gebracht. Die Begrenzung der Bauhöhen ist für die
Buergerinitiative eine Grundforderung, da es hier um Wohnqualität der dort
wohnenden Bürger geht. Wir haben dem Bauträger ebenso vorgeschlagen im
Innenraum mehr in die „Breite“ zu bauen, dies ist mit entsprechenden
architektonischen Gestaltungswillen sehr wohl möglich und muss unbedingt in die
Bauausschreibung einfließen. Diese Forderung ist so elementar, das sie uns
keine Kompromisse erlaubt. Wir haben nach dieser gestrigen Sitzung bei dem ÖSW,
intern nochmals den alten Beschluss der ALB bekräftigt, für dieses Ziel mit
allen gebotenen Rechtsmitteln zu kämpfen.
Wir hoffen
auch, dass das Wort der Bezirksvorsteherin für die nächsten Jahre Gültigkeit
hat, als sie und Hr. OSR Vatter, von der MA21a, versprochen haben keine
Überschreitung der Bauhöhen im Zuge eines § 69 zuzulassen.
Mit
freundlichen Grüßen
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Anwesend
waren:
vom
Bauträger Hr. DI Pech und Hr. DI. Gehbauer und Hr. Arch. DI Kuzmich
von
der MA 21a: Hr. OSR DI Vatter und ein
zweiter Mann
Vom
Verkehrsplaner: Hr. DI. Dr. Rosinak sen. und jun.
Von
der BI ALB: Hr. Dr. Tillinger und Hr.
Vom
Verein Viktora: Frau Müller
Die
Stimmung bei der Gegenseite war gereizt und es wurde uns vorgeworfen als
Bürgerinitiative keinen Freibrief für haltlose Beschuldigungen und ev. sogar
Beleidigungen zu haben. Dies wurde entschieden zurückgewiesen. Es wurde darauf
hingewiesen, dass unsere Erwartung auf eine beispielhafte kooperative
Zusammenarbeit immer wieder zerstört wurde und daher die BI ja keine andere
Wahl hat als ihre Befürchtungen laut hervorzubringen.
Es wurden folgen Themen zu Sprache
gebracht und erklärt.
Die CD
für die Ausschreibung (Die wir als BI
sowie auch die anderen Jurymitglieder nicht erhalten haben) soll nun im
Büro von Hr. DI. Kuzmich durch Hrn.
Dies ist derzeit noch ausständig und
wird demnächst nachgeholt.
Von
der Bauhöhe BG IV plus 4,5 m Firsthöhe wird nicht abgewichen, daher bleibt
leider vorerst nichts anderes, als auf die Entwürfe der Architekten zu warten,
die ja unsere Ankündigung auf Bekämpfung der Bauhöhe zur Kenntnis genommen
haben und eventuell Lösungen erarbeiten. Es wurde auch erklärt, dass die neue
Bauordnung berücksichtigt werden muss, die im Detail noch nicht bekannt ist und
auch Änderung betreffend der Fluchtwege und Stiegenhäuser enthalten wird.
Die
fünf Architekten der Ausschreibung sollten wissen, was auf sie zukommt, wenn
sie die Ziele der Bürgerinitiative nicht beachten.
Der
Bauträger gibt zu, dass die vorgeschlagenen Verkehrslösung keine Ideallösung
ist, aber unter diesen Umständen durch die Einwürfe der BI und der politische
Gremien eine anscheinend optimale Lösung darstellt.
Diese
Lösung sieht derzeit folgendermaßen aus.
Es
wird zwei Einfahrten geben eine in der Hütteldorfer Straße und eine in der
Matzingerstraße (Abweichend vom
Erstvorschlag – Nur eine in der Matzingerstraße).- Einfahrt Hütteldorfer
Straße - Ein- und Ausfahrt des Verkehrs in Richtung stadtauswärts.
Einfahrt
Matzingerstraße - Ein- und Ausfahrt des Verkehrs in Richtung stadteinwärts.
Für
den Zulieferverkehr durch LKW erfolgt die Regelung - Einfahrt in der
Matzingerstraße und Ausfahrt in der Hütteldorfer Strasse durch einen
überdachten Ladehof mit Türen die bei den Ladevorgängen geschlossen werden.
Ein
Gespräch mit dem Verkehrsplaner Hr. DI. Dr. Rosinak am 8. Jänner wird noch
weitere Ungereimtheiten beseitigen helfen.
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Dieses
hat auch stattgefunden und anwesend waren:
Hr. DI.
Dr. Rosinak, Hr. DI. Hofbauer, ein Hr. von der MA 21a und Hr.
Hier
wurde die Auswertung der Zählung besprochen bzw. erklärt.
Laut
Auskunft von Hr. DI. Dr. Rosinak sind manche dieser eingesetzten Zahlen
Vorgaben der MA 46 und werden auch von dieser kontrolliert.
Die
Querschnittsbelastung der Matzingerstraße wurde am 14. Nov. 2007 erneut gezählt
und ist gegenüber 2. Aug.2005 in der Vormittagsspitze von 50 Pkw-E/h auf 160
Pkw-E/h, und in der Nachmittagsspitze von 100 Pkw-E/h auf 150 Pkw-E/h gestiegen,
dies entspricht einer Verkehrszunahme um das dreifache bzw. das doppelte (Wie das mit einer prognostizierten
Verkehrszunahme von 1% in der Hütteldorfer Strasse zusammenhängt wurde nicht
erklärt. Siehe weiter unten). Dies wird sich logischerweise auf Grund der
Garageneinfahrt noch erhöhen. Die Matzingerstraße wird im ersten Teil, bis zur
Garageneinfahrt, als Gegenverkehrsbereich geführt werden und die Ausfahrt aus
der Garage darf nur nach links in Richtung Hütteldorfer Strasse erfolgen.
Die
beiden kommenden Bauten in der Matzingerstraße 15 und in der Grassigasse 7
wurden bei allen diesen Zählungen leider nicht berücksichtigt.
Von
uns beanstandete Zahlen in der Verkehrsuntersuchung wurden uns erklärt als
Durchschnittswerte aus anderen Untersuchungen die einen repräsentativen
Querschnitt ergeben haben. Zum Beispiel Garagenbenutzung durch Gewerbe-Besucher
6 PKW-Fahrten/ Stellplatz und Tag, ebenso die 341 Fahrten pro Tag zu den
Gewerbebetrieben.
Auch
das kommt uns, aus Erfahrung vom Merkurmarkt in der Schanzstraße, als zu gering
vor.
Die
Verkehrsentwicklung in der Hütteldorfer Straße wurde mit einem jährlichen
Zuwachs von 1% angenommen. Auch das kam uns zuwenig vor (siehe auch einen Absatz höher), wurde uns aber erklärt aus den
Zählungen von 1999 und 2000 bei denen sich stadtauswärts sogar eine
Verminderung ergeben hat, die auf eine vermehrte Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel zurückzuführen ist, ebenso die Annahme 70% der Garagenzufahrten
werden stadtauswärts erfolgen und nur 30 % stadteinwärts, umgekehrt allerdings
70% Garagenabfahrten stadteinwärts und 30% stadtauswärts.
Zu der
in diesem Projekt geplanten Volksgarage hat Hr. DI. Hofbauer auf meine Frage
definitiv geantwortet. Diese 150 Garagenplätze werden nur an Anrainer vergeben
und es wird daher keine kleine Park & Ride-Garage geben wie von uns
befürchtet. Dies wird auch in einem Vertrag mit der Gemeinde Wien festgehalten.
Da wie
von Hr. DI. Dr. Rosinak ebenfalls erklärt wurde, ist eine Verkehrsberechnung
keine reine mathematische Wissenschaft, sondern sehr viel auf Erfahrungswerte,
Vergleiche und Schätzungen gestützte Berechnung, bei der es nur fixe Werte gibt
die vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Alles andere kann sich unter Umständen
auf Grund von besonderen Ereignissen ändern.
Diese
beiden Termine haben einige Fragen unsererseits aus der Welt geschafft, aber
die Verkehrsuntersuchung enthält nach wie vor einige Mängel, die von uns
bereits angemahnt wurden.
Sprecher der ALB
Die Bürgerinitiative möchte sich wieder in
Erinnerung bringen und Ihnen ein Update der derzeitigen Lage geben.
Die geplante Bebauung in der Hütteldorfer Straße
114 „Karree Breitensee“ genannt (ehemalige Remise der Linie 49) ist in einem
Architektenwettbewerb ausgeschrieben worden.
Der Bauträger – ÖSW und WBV - plant einen Bau in
der B.Kl. IV 21m plus max. Firsthöhe von 4,5 m, obwohl im ganzen Grätzel max.
B.Kl. IV reduziert auf 18 m im Flächenwidmungsplan zu ersehen ist. Das bedeutet
dieses Haus soll all die anderen überragen, sogar den Neubau über der
U-Bahnstation. Ebenso soll im Innenteil des Gebäudes die B.Kl. IV mit 21m
errichtet werden
Bei unserer ersten Besprechung am 27.04 2006 hatte
uns Frau Kalchbrenner zugesichert, dass die volle B.Kl. mit 21m nie bewilligt
würde, aber bei der Jurysitzung 20.11.2008, bei der wir als Jurymitglied
beteiligt waren, ist sie uns in de Rücken gefallen und hat ihre vorherige
Aussage als Missverständnis hingestellt, sie hätte nur die Gebäudehöhe in der
Matzingerstraße gemeint und da wäre B.Kl. III vorgesehen. Unser Einwand über
die Verminderung der Bauhöhe wurde von den fünf teilnehmenden Architekten
lediglich zur Kenntnis genommen der Bauträger will unsere Forderungen nicht im
Wettbewerb umsetzen. Wir können uns des begründeten Eindruckes nicht verwehren,
dass wir nur als Alibi-Teilnehmer in die Jury aufgenommen wurden, um nachher
sagen zu können - Die Bürgerinitiative war ja sowieso bei allen Schritten
involviert. Mir wurde kürzlich sogar ein Gerücht zugetragen, dass ich als
Sprecher der Bürgerinitiative „ruhig gestellt“ worden wäre. Diesem Gerücht
möchte ich hiermit in aller Entschiedenheit entgegentreten.
Wir fordern niedrigere Bebauungshöhe des Karrees
Breitensee, um allen Anrainern gute Wohnqualität zu erhalten. Die Argumente der
Politik, dass man in einer Stadt eben auch einen Hochhausbau als Gegenüber
hinzunehmen hätte, sind zynisch und rücksichtslos.
Die Bürgerinitiative hat beim Bauträger auch
vehement auf ein vernünftiges Verkehrskonzept gedrungen und sich mit konkreten
Vorschlägen eingebracht, die den zusätzlichen Verkehr von den Wohngebieten
fernhalten soll. Die neue Geschäftsstruktur wird ebenfalls große Auswirkung auf
die zukünftige Wohnqualität haben unsere Forderung nach ausgewogener Auswahl
der zukünftigen Einzelhändler wird von Politik und Bauträger mit
Lippenbekenntnissen begrüßt. An der Realität werde wir die Beteiligten zu messen haben.
Die große Nagelprobe kommt am 18.2.2008 bei der
Beurteilungssitzung über den Architektenwettbewerb werden erste Ergebnisses zu
erfahren sein und am 25.2.2008 wird der Sieger des Wettbewerbes bekannt
gegeben. Hier wird sich zeigen wieweit der Bauträger, der so sich ungemein viel
Engagement für humanes Bauen auf die Fahnen schreibt, tatsächlich die Menschen
im Grätzel und die zukünftigen Bewohner im Auge behält. Die Modelle der
Beiträge werden dann im März öffentlich ausgestellt
Wenn unsere Befürchtungen wahr werden, dass auch
hier wieder nur die kommerziellen Interessen mit Unterstützung der Politik
durchgesetzt werden sollen, dann wissen wir BI was zu tun ist.
Sie alle
sollen wissen, wir sind weder ruhig gestellt noch umgedreht!
mfG
0664 / 22 12 641
aktion-lebenswertes-breitensee@chello.at
![]()
Der Architektenwettbewerb ist vorläufig beendet!
Sie haben sicher schon in den
Qualitätstageszeitungen gelesen,
die Remise Breitensee soll ein Vorzeigeprojekt
sein.
Bei diesem Projekt ist nur eines anders, die
Bürgerinitiative wurde in die Jury als bestimmendes Mitglied eingebunden – In
Alibifunktion wie wir immer noch glauben.
Unser Schlagwort von Beginn an war: Mitgestalten und
richtungweisend kooperieren.
Nach einem Jahr BI wird gesagt es sei ein
Vorzeigeprojekt.
Dies ist kein
Vorzeigeprojekt!
haben, dass den anderen nicht
passte.
Was blieb uns also übrig?

Beim Bauprojekt durften wir, wie schon erwähnt, als
Jurymitglied dabei sein, mussten um jede Information kämpfen, durften aber bei
der Vorstellung der Projekte uns nicht einmal ausreichend beraten, nicht
zuletzt aus diesem Grund mussten wir uns der Stimme enthalten.
Was ist bis jetzt trotzdem erreicht?
gebaut kann später
ganz anders werden!
um wenigstens einen Teil der zu erwartenden Fahrzeuge aus den verkehrsberuhigten
Nebengasse abzuhalten und die Anlieferung in einem verdeckten, geschlossenem
Ladehof durchzuführen, ist in
die Planung eingeflossen.
Was sind unsere schweren Bedenken!
Wo bleibt da das Vorzeigeprojekt?
Die Botschaft „Dies ist ein Vorzeigeprojekt“ geht in die
falsche Richtung.
Wenn nur oft genug behauptet wird, es wäre ein
Vorzeigeprojekt, dann
werden es schon alle irgendwann glauben, aber dann ist es
zu spät.
Die ALB möchte gerne ein
Vorzeigeprojekt daraus machen.
Wir können aber heute schon
garantieren, ein Vorzeigeprojekt wird es nur,
wenn endlich offene
Zusammenarbeit von Bauträger und Politik kommt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist
das Projekt aus einer Anzahl von Übeln, das geringere.
Wir werden sicher sehr kritisch
alles begleiten und bei Bedarf die nötigen Schritte unternehmen.
Sprecher der ALB
![]()
Liebe Grätzelbewohner und Freunde von Breitensee!
Werte Sympathisanten!
Die Projekte werden ausgestellt!
Ganz egal ob Siegerprojekt oder eines der anderen
vier, keines entspricht unseren
Vorstellungen weil die Gebäude höher sind als alle
benachbarten Gebäude.
Das Siegerprojekt ist jedoch von den fünf
vorgestellten das geringere Übel für die Anrainer.
Gewinner des Architektenwettbewerbes
war das Projekt Nummer vier des Architekten
Dipl.-Ing. Heinz Neumann / g.o.y.a.
Janauschek ZT KEG.
Termin: Ausstellung aller Entwürfe im Betriebsgebäude der ehemaligen 49er Remise
in
der Hütteldorfer Straße 112
Wann: am 16. April Eröffnung durch die
Bezirksvorsteherin Frau Kalchbrenner
um 18:00 Uhr geöffnet bis 20:00 Uhr
am
17. April von 14:00 – 18:00 Uhr und am
am 18. April von 08:00 – 12:00 Uhr
Die
Projekte dürfen laut Bauträger noch nicht veröffentlicht werden, siehe
untenstenden Ausszug aus einer Mail.
Laut Wettbewerbsausschreibung (Pkt. A.11.2.) ist das
Eigentumsrecht an den eingereichten Projektunterlagen an die Auslober (ÖSW,
WBV) übergegangen und nur diese (und die Projektverfasser selbst) haben das
Recht zur Veröffentlichung der Arbeiten.
Nach dem 16. April dürfen auch wir die Projekte präsentieren!
Sehen Sie sich die Projekte gut an, sollten Sie eine Beurteilung abgeben
wollen so können Sie dies vor Ort beim Bauträger ausdiskutieren oder Sie
schreiben eine Mail an die Bürgerinitiative ALB. Alle einlangenden Beurteilungen werden in
unserer Homepage veröffentlicht, auf Wunsch mit oder ohne Namensangabe.
Achtung
die Graphiken täuschen, geben die wahre Höhe nicht wider!!!!! (warum wohl?)
Vorgesehen
sind Volkshochschule, Ärztezentrum, Gebietskrankenkassa und eine Musikschule, diese
alle sind jedoch erst im Verhandlungsstadium und bei allen können erst nach der
Detailplanung die Verträge abgeschlossen werden, wenn die Mietpreise fixiert
sind und die Musikschule ihren Zuschuss von der Gemeinde Wien bekommt.
Wir
hoffen auf eine positive Entscheidung
Die
Bezirksvorstehung ist gefordert, den Verkehrsfluß in und aus der Garage, bei
der Einfahrt Matzingerstraße, so zu gestalten, dass die verkehrsberuhigten
Zonen nicht zu Durchzugswegen werden.
Leider
ruhen die politischen Aktivitäten eine Musikschule in das Karree zu bekommen,
auch
der Bauträger tut nichts dazu, das Konzept der Musikschule aber ist
phantastisch und würde das Karree beleben
Siehe nachfolgendes Konzept das gemeinsam mit Hr. Dir. Dr. Stekel
von der „Johann Sebastian Bach Musikschule“ und dem „Verein zur
Gründung einer Musikschule in Penzing“ entworfen wurde.
Die Johann Sebastian Bach Musikschule beabsichtigt im geplanten Neubau
auf dem
Gelände der ehemaligen
Straßenbahnremise Breitensee eine Zweigstelle in Penzing zu
errichten.
Dr. Hanns Stekel, Direktor dieser
expandierenden Musikschule, lud den Verein
zur
Gründung
einer Musikschule in Penzing am
Konzept für eine Musikschule in Penzing
mitzuarbeiten.
Vorbemerkung:
Der Verein zur Gründung einer Musikschule in Penzing hat sich seiner
Gründung im
Jahre 2001 intensiv mit der
musikpädagogischen Situation des 14. Bezirks auseinander
gesetzt, durch vielfältige Aktionen auf
die Versorgungslage aufmerksam gemacht und durch eigene Aktivitäten sich um
eine Verbesserung bemüht.
(siehe www.musikschulepenzing.at)
Der Verein ist inzwischen der Überzeugung,
dass nicht nur eine Musikschule in Penzing fehlt, sondern vielmehr ein
angemessener Ort, in dem die kulturelle Bildung überhaupt,
insbesondere die musische für Jung und
Alt ein zu Hause hat.
Ein Haus, in dem die schöpferische
Auseinandersetzung mit den Künsten im Zentrum steht,
wo man ihr schon im frühen Alter in
anregender Atmosphäre begegnen kann, wo diese
gelehrt und gepflegt werden.
Gleichzeitig ein leicht erreichbarer,
lebendiger Treffpunkt, für jeden zugänglich, unabhängig von sozialer und
kultureller Herkunft oder Alter und damit eine offene Anlaufstelle, in der die
direkte, kreative und (inter-)kulturelle Begegnung mit und durch die Künste und
besonders mit Musik veranlasst und gezielt gefördert wird.
Die Kinder und Jugendlichen, eigentlich
sämtliche Einwohner Penzings, verdienen einen
solchen Ort, - eine Einrichtung, die
den professionellen Standards von kultureller musischkünstlerischer Bildung
genügt und diese auch breitenwirksam nach außen trägt.
Deshalb schlägt der Verein für die einmalig
gegebene Chance eines Neubaues eine
Umsetzung der Kultur-Remise Penzing als
ein Kreativzentrum mit dem
Anspruch von
gesamtkünstlerischer Erziehung und
kultureller Bildung vor.
Die
Kultur-Remise Penzing als Kreativzentrum:
Konzept:
Die Kultur-Remise Penzing vereint
mehrere Institutionen unter einem Dach:
Die Kultur-Remise Penzing ist ein Ort,
Leitung:
Sozialpädagoge oder Kulturmanager, der
die Kommunikation zwischen den
Institutionen für Fächer übergreifende
Gemeinschaftsprojekte schafft.
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, Pensionisten,
Erwachsene
Voraussetzung:
Eine dem Nutzen dienende Architektur =
offene Zugänge zu den
verschiedensten Institutionen. Innenhof
(Atrium) oder großer Saal für gemeinsame
Veranstaltungen.
Die Musikschule:
Die Musikschule in der Kultur-Remise Penzing ist ein „Partner“ der
Universität für Musik
und darstellende Kunst Wien.
Durch die Angebote und Möglichkeiten
zur Hospitation für Studenten, ohne den
„Musikschulbetrieb“ zu stören, erhöht
sie ihre Attraktivität und profitiert von den neuesten musikpädagogischen
Entwicklung und Forschungen.
Die
Musikschule steht für
Voraussetzung:
bauliche Umsetzung von einer dieser
Aufgabenstellung dienende Architektur
(z.B.: Räume mit Spiegelfenstern für
Hospitation).
![]()
Ganz egal ob Siegerprojekt oder eines der anderen
vier, keines entspricht unseren
Vorstellungen weil die Gebäude höher sind als alle
benachbarten Gebäude.
Gewinner des Architektenwettbewerbes
war das Projekt Nummer vier des Architekten
Dipl.-Ing. Heinz Neumann / g.o.y.a.
Janauschek ZT KEG.
Die
Ausstellung aller Entwürfe ist in der
ehemaligen
49er Remise in der Hütteldorfer Straße 112
Die
Eröffnung war am 16. April durch die Bezirksvorsteherin
Frau
Kalchbrenner um 18:00 Uhr.
Die
Ausstellung ist noch zugänglich
am
17. April von 14:00 – 18:00 Uhr
und
am 18. April von 08:00 – 12:00 Uhr
In der Folge werden hier noch einmal die einzelnen Projekte dargestellt.
Sehen Sie sich die
Projekte gut an und geben Sie eine Beurteilung ab!
Die ALB hat zum dem Siegerprojekt immer nur
folgende Stellungnahme abgegeben
"Das geringere von fünf Übeln"
aktion-lebenswertes-breitensee@chello.at

#

Hier die anderen Projekte zum
Vergleichen


Die
Chance hier ein Bezirkszentrum zu bekommen wurde von der Politik vertan.
Die BI hat erreicht, dass es eine Diskussion in den
Medien gegeben hat, dass die Politik gefordert wurde sich ebenfalls mit dem
Projekt zu befassen und dass eine Ausschreibung stattgefunden hat.
Die Garageneinfahrten wurden erst auf Betreiben der BI
aufgeteilt und somit die Seitengassen entlastet.
Die BI wird weiterhin die Anliegen der Anrainer
vertreten.
Wir kritisieren weiter:
Ø
Die ungelösten Probleme des Verkehrskonzeptes
Ø
Die mangelnde Grüngestaltung des Innenbereiches
Ø
Die Einplanung einer automatischen Bauhöhenüberschreitung
Ø
Die Flächenwidmung auf Wunsch eines privaten Bauträgers
Ø
Die Chance einer Qualitätsverbesserung des Grätzels ist
nach heutigem Stand nicht gesichert.
Wir hoffen, dass die Einrichtung einer Musikschule, der
Volkshochschule, der Gebietskrankenkassa und eines Ärztezentrum realisiert
werden, denn dann besteht die Chance unser Grätzel in eine Qualitativ bessere
Zukunft zu führen.
Die Projektausstellung
ist eine
Veranstaltung der beiden Bauträger mit der politischen Absegnung der
Bezirksvertretung und eine Bürgerinformation.
Wie schon
oben erwähnt war die Eröffnung der Ausstellung am 16.April um ca. 18:00 Uhr.
Die Damen und Herrn der Bauträger sowie manche der Jury wurden vorgestellt und
die Bezirks
vorsteherin
Frau Kalchbrenner hat die die Ausstellung eröffnet.

Es bestand, bzw. besteht noch zwei Tage lang, die
Möglichkeit sich alle fünf Projekte anzusehen und mit dem Siegerprojekt zu vergleichen.
Frau Kalchbrenner erklärte, dass auch von Ihrer Sicht das Siegerprojekt das mit
der größten Anrainrverträglichkeit ist.
Als Modell war nur das Siegerprojekt
ausgestellt die anderen vier nur auf der Basis von Plänen. Auch wurde von Ihr
die Errichtung einer Errichtung einer Volkshochschule, einer Musikschule, einer
Zweigstelle der Gebiets-Krankenkasse und eines möglichen Ärzte-Zentrums
angesprochen, sowie auch vom Bauträger aus.
Fixe Verträge
konnten aber logischerweise noch nicht abgeschlossen werden da die
Detailplanungen noch nicht abgeschlossen sind und daher derzeit auch keine
Mietpreise feststehen. Aus diesem Grund konnten auch noch keine Mietverträge
für Wohnungen abgeschlossen werden. Die ausgestellten Pläne sind die Pläne der
an der Ausschreibung teilnehmenden Architekten. Auch der Plan des Gewinners und
dieser wird im Detail noch ausgearbeitet, jedoch ist das Gesamtkonzept
feststehend. Hr.Dipl. Ing. Pech von der ÖSWG ist überzeugt, dass es eine
massive Aufwertung des Grätzels durch diesen Bau geben wird.
Geben Sie eine Beurteilung
ab!
Schreiben Sie uns, was Sie
vom dem Projekt halten!
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Es liegt zwar nicht im Ermessen einer Bezirksvertretung,
jedoch könnten die BezirkspolitikerInnen massiven Druck auf die
GemeindepolitikerInnen ausüben um endlich die praktische Durchführung der
Flächenwidmung für ganz Wien zu ändern.
Zuerst erfolgt die konkrete Planung, durch den
Bauträger, erst dann wird die Flächenwidmung der Stadt nachgezogen – wie es
auch im Falle des Karree Breitensee gemacht wird.
Der Bauherr hat schon geplant aber ein aktueller
Flächenwidmungsplan liegt weder vor, noch ist ein neuer Entwurf öffentlich zur
Begutachtung aufgelegt.
Siehe wien.at
Stand 15.04.2008
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/
Die Flächenwidmung sollte immer vor einem eventuellen Verkauf
oder Neubebauung eines Grundstückes überprüft, der Entwurf wegen eventuellen
Einsprüchen veröffentlicht werden und anschließend festgelegt sein.
Dadurch kann ein eventueller Käufer oder Bauherr exakter
planen. Außerdem muss auch der § 69 abgeschafft werden (Er bietet die
nachträgliche Überschreitung der genehmigten Bauhöhe). Denn alles ist vorher
durch die Flächenwidmung und dann durch die Bauverhandlung fixiert.
Die Gemeindepolitiker werden dringend
aufgefordert die Anwendung der Flächenwidmung auf die obenangeführte Weise
abzuändern
![]()

Das Siegerprojekt war nicht richtig im Modell dargestellt!
Bei der Ausstellung
der Projekte ist einem Besucher aufgefallen, dass das Siegermodell zu tief im
Umgebungsmodell eingebettet ist.
Daher ist die
Höhe des Projektes nicht mit den umgebenden Häusern gleich hoch, wie im Modell
dargestellt, sondern höher.
Wieso unterläuft
so ein Fehler einem Team von Architekten?
Auch bei der
Jurysitzung ist das nicht aufgefallen!
Das Projekt ist
zwar auf den ausgestellten Plänen richtig dargestellt, jedoch ist ein Modell
ein starker optischer Beitrag zu einer Urteilsfindung.
Laut Auskunft von
Hr. DI Walter Hofbauer von der WBV-GPA ist die Darstellung auf den Plänen,
bezüglich des Hauses Hütteldorfer Str. 114 und Spallartgasse 3, von einem
Geometerplan übernommen und daher maßstabgetreu eingezeichnet. Nachdem der
Neubau auch maßstabgetreu eingezeichnet sein sollte so ist der Neubau um eine ½
Etage, das sind ca. 1,5 m, höher als das Haus Hütteldorfer Str. 114. Das Modell
wurde dann mit Papier so unterlegt, dass die richtige Gebäudehöhe ca. erreicht
wurde, siehe obige Fotos.
Die Schuld liegt
angeblich beim Modellbauer der für das Einsatzmodell eine zu dünne Grundplatte
verwendet hat.
Hier noch die
Planfotos des Neubaues mit angrenzenden bestehenden Bauten.

Hütteldorfer Str.
114 Hütteldorfer Straße
Neubau Hütteldorfer Str. 110



Ecke
Spallartgasse 3
Mazingerstraße Neubau
Ecke Hütteldorfer Straße 114
Wie schon oben
erwähnt sind diese Plandaten angeblich vom offiziellen Wiener Geometerplan
entnommen und Maßstabgetreu gezeichnet.
Dies war eine
Entgleisung die sicher nicht mit Wissen des Bauträgers erfolgt ist, oder?
Derzeit ist ein Hr. BM Zodl unterwegs um Beweissicherungen
vorzunehmen.
Es betrifft alle direkt an die kommende Baustelle angrenzenden
Grundstücke.
Egal ob Eigentümer oder Mieter eines Objektes es wird empfohlen
die Beweissicherung unbedingt durchführen zu lassen.
Ich
würde allen empfehlen eine Abschrift der, zumindest ihrer Wohnung betreffenden
Teiles - inklusive eventueller Fotos, Niederschrift zu verlangen und genau
kontrollieren was da alles angeführt ist, denn aus leidvoller Erfahrung
meinerseits weis ich, dass hier mit Fotos von vorher mit Fotos von
Reklamationen getürkt werden kann um Schadensbeträge nicht auszahlen zu müssen.
Was ist eine Beweissicherung?
Bei einer Beweissicherung wird der Zustand einer baulichen Anlage
festgehalten und dokumentiert.
Es werden vorhandene Schäden oder Mängel am Bau- Wohn- oder
Mietobjekt zu diesem Zeitpunkt festgehalten und damit nachweisbar.
Bei der Beweissicherung werden Details erfasst, die es gestatten
den Einfluss der Bauarbeiten auf die benachbarten Gebäude und zu beurteilen:
Eine Beweissicherung ist immer vor Beginn von
baulichen Maßnahmen an Nachbargebäuden ratsam.
Sprecher der ALB
Herr Baumeister Zodl war unterwegs und
hat eine Bestandsaufnahme der anraínenden Gebäude vorgenommen. Eine Abschrift
der Bestandsaufnahme darf er nicht hergeben. Da die Bestandsaufnahmen
Privatsache der jeweiligen Baufirma sind darf er diese Niederschrift nur an den
beauftragten Bauunternehmer geben. Die Bestandsaufnahme betrifft derzeit nur
den Abriss der bestehenden Gebäude der Remise um bestehende Schäden
festzuhalten.
Die Auftragsfirma ist die Fa. Prajo,
Hr. DI Vocinkic
Wien 16., Brestelgassse 6 Telefon 01/40
60 295 Fax: 01/40 60 295-8
Für eine eventuelle Abschrift müssen Sie
sich direkt an diese Fa. wenden.
Sollte durch den Abriss eine
unzumutbare Staubbelästigung auftreten so können Sie jederzeit die Polizei
verständigen. Jede Abrissfirma ist angehalten die Staubbelästigung, z.B. durch
besprengen mit Wasser, so gering als möglich zu halten.
Die Genehmigung von Baustellen ist
anscheinend auch nicht die beste Eigenschaft des Bezirkes.
Eine Koordinierung wäre hier sehr
wünschenswert gewesen.
1.
Dachausbau
Matzingerstraße Ecke Spallartgasse
2.
Abriss
und Neubau Matzingerstraße Ecke Spallartgasse
3.
Abriss
der ehemaligen Remise Hütteldorfer Straße bis in die Matzingerstraße
Derzeit sind schon zwei Kräne
aufgestellt und wenn dann am Karre Breitensee gebaut wird kommt noch ein
dritter, wahrscheinlich sogar vierter dazu.
Der Dachausbau in der Matzingerstraße
steht schon seit einiger Zeit still.
Die Beeinträchtigung der Lebensqualität
der Anrainer hätte durch eine bessere Koordinierung der Baustellengenehmigung
sicher verbessert werden können.
Was den Neubau am ehemaligen
Remisengrund betrifft herrscht im
Moment Ruhe vor dem Sturm, wie man so schön sagt!
Wir
glauben nicht, dass sich vor September irgend etwas aufregendes ergeben wird.
Ausgenommen
vielleicht die Änderung des Flächenwidmungsplanens die könnte noch vor oder in
den Ferienmonaten durchgepeitscht werden
(am 16. Juni ist allerdings noch nichts
bekannt). Sollte das der Fall sein so werden wir gesondert mit einer Aussendung
berichten
Sprecher der ALB
Die Abbruchfirma ist die Fa. Prajo, Hr.
DI Vocinkic
Wien 16., Brestelgassse 6 Telefon 01/40
60 295 Fax: 01/40 60 295-8
Es gab schon Beschwerden einiger Bürger
über die unzumutbare Lärmbelästigung sowie der Staubentwicklung.
Gegen den Lärm lässt sich leider nicht
viel machen, denn die Abrisszeiten sind genehmigt.
Sollte jedoch durch den Abriss eine
unzumutbare Staubbelästigung auftreten so können Sie jederzeit die Polizei
verständigen. Jede Abrissfirma ist angehalten die Staubbelästigung, z.B. durch
besprengen mit Wasser, so gering als möglich zu halten.
Einzelne Beschwerden werden nichts
ausrichten, aber Anrufe von vielen Bürgern bei Polizei und beim Bürgerdienst
könnten doch ein Ergebnis bringen. Auch massive Anrufe bei der Abrissfirma sind
zu empfehlen.
Noch einmal die Adressen:
Fa. Prajo (Hr.DI Vocinkic) 01/40 60
295
Bürgerdienst 14. Bez. 01/ 50 255 14
(leider nur Mo – Fr)
Polizei 14., Bez., Leyserstraße, ist
über 01 / 313 100/47331* zu erreichen.
Bitte verwenden Sie nicht den
Notruf.
Ende Juli hat es so ausgesehen.

Die Genehmigung von Baustellen ist
anscheinend auch nicht die beste Eigenschaft des Bezirkes.
Eine Koordinierung wäre hier sehr
wünschenswert gewesen.
Dachausbau Matzingerstraße Ecke
Spallartgasse
Neubau Matzingerstraße Ecke
Spallartgasse
Neubau in der Grassigasse
Abriss der ehemaligen Remise
Hütteldorfer Straße bis in die Matzingerstraße
Derzeit sind schon drei Kräne
aufgestellt und wenn dann am Karre Breitensee gebaut wird kommen noch mehrere
dazu. Hoffentlich sind dann die anderen Baustellen schon beendet.
Der Dachausbau in der Matzingerstraße
steht schon seit einiger Zeit still.
Die Beeinträchtigung der Lebensqualität
der Anrainer hätte durch eine bessere Koordinierung der Baustellengenehmigung
sicher verbessert werden können.
Was den Neubau am ehemaligen
Remisengrund betrifft herrscht im
Moment Ruhe vor dem Sturm, wie man so schön sagt!
Über
die Änderung des Flächenwidmungsplanens ist am
9. August noch nichts bekannt.
Sollte
das der Fall sein so werden wir gesondert mit einer Aussendung berichten.
Sprecher der ALB
Die durchführende Firma ist die Fa. Prajo, es lassen sich Lärm und Staub nicht ganz verhindern.
Aber die Staubentwicklung lässt sich durch besprengen mit Wasser sehr wohl
vermindern. Sollte eine übermäßig große Staubentwicklung auftreten so kann man
sich an die Fa. Prajo an Hr. DI Vocinkic, Telefon 01/40 60 295, wenden oder
direkt die Polizei verständigen. Die
Adresse der Fa. Prajo: 1160., Brestelgassse 6

Foto vom 11. September
Auch der Bürgerdienst 14. Bez. 01/ 50 255 14 (leider nur Mo – Fr) ist
zuständig.
Wenn Sie sich telefonisch an die Polizei wenden,
bitte benützen Sie nicht den Notruf,
sondern rufen Sie das Kommissariat in der
Leyserstraße unter der Nummer
O1 / 313 100/47331* an.
Wie geht es jetzt weiter?
Der nächste Schritt ist die Änderung des Flächenwidmungsplanens.
Diese Änderung liegt dann öffentlich auf und in dieser Zeit können auch
Einsprüche geltend gemacht werden. Diese werden dann überprüft, ihnen wird
stattgegeben oder sie werden verworfen und im Anschluss wird der neue
Flächenwidmungsplan dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Wenn es soweit ist
so werden wir gesondert mit einer Aussendung darauf hinweisen.
Doch eine Baustelle ist
nicht genug


Grassigasse 7 Matzingerstraße 15 Matzingerstraße 13
Eine äußerst intensive Bautätigkeit konzentriert sich derzeit rund um die
ehemaligen Remisengründe. Es wird in der Grassigasse gebaut, ebenso in der
Matzingerstraße wo gleich zwei Baustellen knapp nebeneinander liegen. Eine
richtige Gründerzeitstimmung: Derzeit stehen drei Kräne. Es werden wohl bald
noch mehr. Jede Menge Baulärm ab den frühen Morgenstunden. Der Schwerverkehr
kommt bis in die verkehrsberuhigte Zone hinein. Dazu kommt noch viel Lärm und
Staub durch den Abriss der Remise. Die Bewohner rund um das Karree sind sehr
geplagt.
Sprecher
der ALB

Bilder vom 02.10.2008


Die großen LKW fahren fast ohne
Pause um das Material des Abbruches wegzuführen.
Lärm und Staub kann nicht ganz verhindert werden. Die Staubentwicklung
lässt sich aber auch beim Beladen der LKW durch Besprengen mit Wasser sehr wohl
vermindern. Sollte eine übermäßig große Staubentwicklung auftreten, so kann man
sich an die Fa. Prajo an Hr. DI Vocinkic, Telefon 01/40 60 295, wenden oder
direkt die Polizei verständigen.
Auch der Bürgerdienst 14. Bez. 01/ 50 255 14 (leider nur Mo – Fr) ist
zuständig.
Wenn Sie sich telefonisch an die Polizei wenden, bitte benützen Sie nicht
den Notruf, sondern rufen Sie das Kommissariat in der Leyserstraße unter der
Nummer
O1 / 313 100/47331* an.
Wie geht es jetzt weiter?
Der nächste Schritt ist die Änderung des Flächenwidmungsplans die im
Gemeinderat beschlossen werden muss.
Diese Änderung liegt dann vorher 6 Wochen öffentlich auf und da können auch
Einsprüche geltend gemacht werden.
Diese Einsprüche werden dann durchgesehen, ihnen wird stattgegeben oder sie
werden verworfen. Erst dann wird der Flächenwidmungsplanentwurf dem Gemeinderat
zum Beschluss vorgelegt.
Wenn dann der Flächenwidmungsplan öffentlich aufgelegt ist werden wir
gesondert mit einer Aussendung darauf hinweisen.

Fotos vom 02.11.2008
Staub und Maschinenlärm
sind bis auf weiteres nicht mehr so stark. Es steht nur mehr ein Mauerrest auf
der Seite der Matzingerstraße der derzeit immer kleiner wird, und ein Teil auf der
Seite der Spallartgasse, der anscheinend derzeit nicht abgebrochen wird. Erst
bei den Ausschachtungsarbeiten für das Fundament wird dann wieder verstärkt mit
Lärm und Staub zu rechnen sein.
Derzeit wird der planierte Teil des Grundstücks als Kfz-Verkaufsplatz
genützt.
Der nächste Schritt ist der
Flächenwidmungsplan!
Die Änderung des Flächenwidmungsplans wird
demnächst aktuell!
Diese Änderung liegt dann in der MA21a, Tel.: 0 1 4000 8840
im 1., Bezirk Rathausstraße 14 -16
1. Stock Zi. 111 jeweils von 8:00 – 12:30 Uhr, öffentlich auf. Er liegt dann auch
in der Bezirksvorstehung des 14., Bezirkes im 13., Bez. Hietzinger Kai 1-3 auf.
Am einfachsten ist es allerdings den Änderungsvorschlag im Internet unter http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/ anzusehen. Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes
kann, gegen Ersatz der Druckkosten in der MA 21a auch erworben werden.
Gegen diesen Änderungsvorschlag des
Flächenwidmungsplanes kann dann schriftlich an die Adresse der MA 21a, siehe
oben, Einspruch erhoben werden. Diese Einsprüche werden dann geprüft und dem
Gemeinderat darüber berichtet, der entscheidet schließlich über den neuen
Flächenwidmungsplan. Anschließend wird er als Verordnung kundgemacht. ist damit
rechtswirksam.
Wenn es soweit ist und der Entwurf des
Flächenwidmungsplans öffentlich aufgelegt ist werden wir gesondert mit einer
Aussendung darauf hinweisen.
Kommt eine Musikschule und eine
Volkshochschule?,
In der Kronenzeitung vom 10.Okober wird berichtet, dass in Wien zehnmal
so viele Plätze an Musikschulen benötigt werden als vorhanden sind. Ungeachtet
dieser Tatsache hat die Gemeinde bis jetzt keine Geldmittel, als Förderung
vorgesehen um der „Johann Sebastian Bach Musikschule“, die am Remisengrund eine
Musikschule betreiben will, eine Förderung zukommen zu lassen. Noch ist es
nicht zu spät denn laut Auskunft des Bauträgers und von Hr. Dr. Steckel von der
Musikschule sind die Verhandlungen im Laufen und die Musikschule ist fix ins
Konzept eingeplant. Da bis jetzt jedoch noch keine Mietpreise bekannt sind
können auch noch keine definitiven Abschlüsse getätigt werden. Von seiten der
MA 13 wurde bei einem Gespräch schon im April eine grundsätzliche Bereitschaft
zur dauerhaften Förderung signalisiert, aber auch hier muss erst detailliert
gesprochen werden, wenn genauere Angaben der GPA vorliegen. Im November sind
neuerliche Gespräche geplant. Das Interesse der „Johann Sebastian Bach Musikschule“
an diesem Standort ist sehr groß, letztendlich hängt es jedoch an der Miethöhe
und an den Fördermittel der Stadt Wien ob hier einmal Musik unterrichtet wird.
Da jedoch in Wien sehr viele Unterrichtsplätze fehlen und die Errichtung einer
eigenen Musikschule durch die Stadt Wien sicher teurer käme als die
Fördermittel, so sind alle guten Mutes.
Auch die Verhandlungen mit der Krankenkassa, der Volkshochschule und
wegen der Errichtung einer Ärztezentrale, sind nicht abgebrochen.
Laut Auskunft der
Autofirma gibt es einen 7 Jahres Mietvertrag für das Gelände.
Laut Auskunft der Baufirma ist das Mietverhältnis des Autohändlers mit einer
Räumungsfrist von 14 Tagen jederzeit kündbar. Diese Kündigungsmöglichkeit ist
mit einem aktuellen Räumungsvergleich hinterlegt. Das bedeutet es kann, ohne
Gerichtsurteil, direkt exekutiert werden.
Jetzt lesen wir einmal zwischen den Zeilen. Der Mietvertrag existiert ist
aber kündbar.
Der Autohändler hat einen großen Aufwand mit dem Aufstellen zweier Kiosk,
Wasser und Stromanschluss, einer Platzbeleuchtung und viel Zeitaufwand für die
Einbringung der Fahrzeuge, das heißt er will lange bleiben.
Die Baufirma will ihn aber innerhalb von 14 Tagen kündigen können. Es
sieht daher so aus als ob die Baufirma den Baubeginn einhalten will, sich aber
nicht festlegen kann, aus nur der Baufirma bekannten Gründen. Eine Möglichkeit wäre natürlich die
derzeitige wirtschaftliche Lage die eine eventuelle Verschiebung notwendig
machen würde.
Die Zukunft wird es zeigen wann mit dem Bau begonnen wird.
Der Autoplatz ist keine Aufwertung des Grätzels, aber er ist zumindest
leise.
Die Aktion lebenswertes
Breitensee…
….hat Ihre Ohren an verschiedenen Stellen und dadurch ein Gerücht gehört,
dass angeblich im Herbst der neue Flächenwidmungsplan erstellt wird bzw. zur
Ansicht öffentlich aufgelegt wird. Er wird dann ca. einen Monat aufliegen und
es können Stellungnahmen abgegeben werden. Im Anschluss erfolgt dann die
Bauverhandlung bei der alle anrainenden Eigentümer eingeladen werden. Hier
können dann Einsprüche geltend gemacht werden und erst nach deren Behandlung
kann mit dem Bau begonnen werden, falls nicht wirtschaftliche Gründe der
Bauträger eine Verschiebung des Baubeginnes erforderlich machen.
Wie
aus dem Brief zu ersehen ist, schein alles auf das Beste geregelt. Doch der
Schein trügt! Für diejenigen die nicht direkt hier wohnen mag ja alles in
Ordnung sein. Für die Anrainer stellen sich allerdings noch immer Fragen. Es
wird zu hoch gebaut, es wird zu knapp an die Nachbarhäuser gebaut, der Verkehr
wird ansteigen und die Bürgerbeteiligung, von der hier die Rede ist, hat zwar
stattgefunden aber es wurden nur minimale Vorschläge in das
Ausschreibeverfahren aufgenommen und diese nur teilweise umgesetzt. Die
Bürgerinitiative „Aktion lebenswertes Breitensee“ wird rechtzeitig darauf
aufmerksam machen wenn der Flächenwidmungsplan aufliegt. Es besteht die Gefahr, dass der Plan in den Ferien aufliegt und
daher viele BürerInnen nicht in Wien sind um ihre Meinung abzugeben.
vom 30. Juli bis 17. September 2009,
in der
Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), 1.,
Rathausstraße 14-16, Planungsauskunft Wien (1. Stock, Tel. 4000/8840), jeweils Montag bis
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht.
Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 17. September 2009 auch in
der Bezirksvorstehung für den 14. Bezirk, 1130., Hietzinger Kai 1-3 während der
dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am 20. August 2009 und
am 10. September 2009 in der Zeit von 15.00 bis 17.30 Uhr ein/e Mitarbeiter/in der
Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.
Im
Internet: http://www.flaechenwidmung.wien.at/
Stellungnahmen
zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher
Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die
Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die
eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über alle
eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet, der schließlich
über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend
wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam.
Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1.,
Rathausstraße 14-16 (1. Stock), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen
8.00 und 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr.
Plan
Nr. 7843 ---- NEUER FLÄCHENWIDMUNGS- UND
BEBAUUNGSPLAN
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Man kann sich
den Flächenwidmungsplan mit Zeichenerklärung, Antragsentwurf,
Erläuterungsbericht
sowie Stellungsnahme des Fachbeirates im Internet unter
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/7843.html
ansehen.
Die Originale
sind allerdings auch hier zum downloaden.
Der Plan Die Zeichenerklärung Der Antragsentwurf Der
Erläuterungsbericht
Die
gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und
Stadtgestaltung
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Stellungnahmen
zu diesem Entwurf können, wie oben schon geschrieben, schriftlich an
die
Magistratsabteilung 21 A 1010 Wien Rathausstr 14-16 Betreff:
PlanNr.: 7843
gerichtet werden,
aber unter obigem Link ist eine Stellungnahme auch Online möglich.
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Sehr geehrte
Anrainer,
sehr geschätzte
interessierte Bürgerinnen und Bürger!
In einer beispiellosen
Vernebelungs- und Vertuschungskampagne werden zuerst still und heimlich die
Remise-Gründe von der Gemeinde Wien ohne Bürgerbeteiligung verkauft,
dann gab es eine Alibi
Teilnahme der ALB am
Architekturwettbewerb und jetzt folgt
die Anlass-Flächenwidmung mitten in der Urlaubszeit:
Sie haben jetzt persönlich die (letzte) Chance Einwände gegen dieses Remise-Verbauungsprogramm
vorzubringen.
Link zum Antragsentwurf Link zum
Erläuterungsbericht
Link zum Plan Link zur Zeichenerklärung
Setzen Sie ein Zeichen gegen
„die da oben“, die es sich richten und geben Sie eine Stellungnahme gegen den
Entwuf ab.
Nur 14 Tage ist noch Zeit –
dann ist Schluss (Frist bis 17.9.2009)!
1) schriftlich per Brief an
MA21a 1010 Wien, Rathausstraße 14-16; Betreff: Plan 7843
2) schriftlich per Email
inkl. Foto des damals präsentierten Siegerprojektes an: post@ma21a.wien.gv.at (Betreff:
Stellungnahme Plan 7843)
3) schriftlich online
mittels Online-Formulars https://www.wien.gv.at/formulare/stadtentwicklung/flaechenwidmung/ma21a/natuerliche-person/GeneriXUser/index.htm?Plannummer=%277843%27
Damit es für Sie schneller
geht, haben wir von ALB den Entwurf der Flächenwidmung genau angesehen und es
gibt viele, viele Kritikpunkte! Nehmen sie alle oder einzelne Einwände von
unten und geben Sie eine Stellungnahme ab.
Die letzte Chance und die
Zeit läuft!
Vielen Dank für Ihr
Engagement
ALB
http://www.aktion-lebenswertes-breitensee.at/
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
1140, Feilplatz, Grassigasse,
Hütteldorfer Str. Matzingerstraße und Spallartgasse
Einwand: Es liegt keinerlei
Transparenz im vorliegenden Entwurf des Flächenwidmungsplans 7843 vor, da
Höhenangaben der Gebäude nicht einheitlich sind. Einerseits werden relative
Bauhöhen (im Altbestand) angegeben, andererseits Absolutwerte in Bezug auf die
„Wiener Null“ im neu zu bebauenden Teil. Der gesamte Flächenwidmungsplan 7843
ist abzulehnen, da das natürliche Gefälle zwischen Spallartgasse und
Hütteldorfer Straße (ca. 2,2 m) in den Höhenangaben nicht berücksichtigt worden
sind.
Einwand: Durch den Plan 7843
ergibt sich auf der Seite Hütteldorfer Straße eine um +1,5 m höhere Bauhöhe als
relativ zu Spallartgasse zulässig wäre. Dies ist abzulehnen, da kein
Gleichgewicht zur bestehenden Bausubstanz herrschen würde.
Einwand: Plan 7843 ist eine
Anlassflächenwidmung entgegen jeglicher voraussehender Stadtplanung. Im Entwurf
wird sogar offen auf ein vermeindliches Siegerprojekt eines
Architekturwettbewerbes Bezug genommen. Dagegen ist prinzipiell Einspruch zu
erheben.
Einwand: Planentwurf 7843
legt Höhenangaben höher aus, als die Beschreibung des Siegerprojektes 4 es
vorgeschlagen hat. Vorprüfungsbericht Projekt 4: Gebäudefront an der
Hütteldorfer Str zu dem abgesenkten Innenbereich: 21 m zu 13 m (8 m Differenz);
Planentwurf 7843: 23,5 m zu 17,75 m (nur 5,25 m Differenz) – dh. Innenbereich
ist durch Planentwurf um 2,75 m höher möglich.
Einwand: Bauhöhen
insbesondere der zu verbauenden Teile sind über denen der Wiener Bauordnung
zugeschriebenen Bauklassen (GB IV und GB III Innenteil). Dies ist nicht
plausibel und daher abzulehnen.
Einwand: Gegenüber der
öffentlichen Siegerprojekt-Präsentation des Bauträgers mittels Papier-Modells
wurden deutlich im Plan 7843 und dem Antragsentwurf die Bauhöhen deutlich
hinaufgesetzt (vergleich Foto - „Karree Breitensee
Projekt 4 - Ansicht a.jpg“ - insbesondere in
Relation zur bestehenden Gebäuden). Dies ist eine stille Erhöhung der Bauhöhen
gegenüber der Öffentlichkeit und damit abzulehnen.
Einwand: Antragsentwurf 4.3.
(BB 3) besagt, dass auf das Flachdach zur Seite Spallartgasse im Innenteil
„technische Aufbauten“ möglich sind – damit wären z.B. Garagenentlüftungen auch
möglich. Dies ist strikt abzulehnen, da damit die Wohnqualität der Anrainer
neben dem Lichtverlust weiter verringert werden würde.
Einwand: Neben den zu hoch
angesetzten Gebäudehöhen soll eine Dachhöhe von zusätzlich 4,5 m gelten
(Antragsentwurf Punkt 3.2.). Selbst die im Punkt 4.4. (BB 4) genannten
Einschränkung auf 3,5 m und 60° Dachneigung sind noch zu hoch angesetzt. Daher
ist Punkt 3.2. und 4.4. abzulehnen und niedriger anzusetzen.
Einwand: Die Lebensqualität
der Anrainer bei Wohnungen mit Ausrichtung Innenteil insbesondere im
nord-östlichen Teil der Innenverbauung verringert sich dramatisch: Lichteinfall
wird durch den Innenteil drastisch gesenkt; direktes Vis-a-vis in unmittelbarer
Nähe möglich (tw. ohne auf andere Zimmer ausweichen zu können); technische Aufbauten
könnten auch Garagenentlüftungsgebläse sein – damit Geräusch- und
Geruchsbelästigung. Dies ist abzulehnen.
Einwand: Die Flächenwidmung
7843 folgt nicht wie in vielen anderen modernen Objekten der Strategie der
Blockbebauung mit Innenhöfen und zweigeschossigen Maisonettenhäuschen (wie z.B.
1160 Steinbruchstraße). Dies ist unverständlich, entspricht keiner
städtebaulichen Gesamtstrategie und ist daher, insbesondere der Innenteil,
abzulehnen.
Einwand: Lt. Antragsentwurf
Punkt II 2. soll ein Gehsteig von 2,0 m Breite hergestellt werden. Dies ist in
Anbetracht der höheren zu erwartenden Fußgängerfrequenz durch den im Antrag
beschriebenen Supermarkt, der geplanten Musikschule und anderen öffentlichen
Einrichtungen zu schmal und daher abzulehnen.
wurde am 21.
Oktober bei der Bezirksvertretungssitzung mit den Stimmen der
SPÖ und der
ÖVP abgesegnet. Die FPÖ und 2 GRÜNE
stimmten dagegen.
Ein Antrag der GRÜNEN an
die amtsführenden Stadträte, sie sollten dafür Sorge tragen, dass eine
Musikschule im „Karre Breitensee“ finanziell abgesichert ist, wurde einstimmig
angenommen.
Erwähnt wurde auch, dass eine
Volkshochschule an diesem Standort angedacht ist.
Die Chance den ganzen
oder Teile des Entwurfes von der Bezirksseite her abzulehnen
wurde hiermit vergeben.
Es liegt jetzt am
Gemeinderat diesem Entwurf zuzustimmen, was fast als sicher gilt
wenn schon der Bezirk
keine Einwände hat.
Die ALB hat eine Anfrage an die Redaktion von HEUTE
gesendet und um Aufklärung gebeten. Auch an den Bauträger wurde eine Mail
gesendet
Die ALB wird, nach erfolgter Antwort, darüber
berichten.
Siehe auch die Grätzelzeitung „Der
Breitenseer“ Nr.: 2/2010
wurde im Namen der Aktion-Lebensswertes-Breitensee
eine E-Mail an den Bauträger gesendet.
Antwort vom Bauträger am 18.
Februar:
Vorab dürfen wir uns für die verspätete Antwort
entschuldigen.
Doch in der Sache selbst können wir Ihnen auf Ihre Anfrage
bezüglich des Artikels in der Zeitschrift „Heute“ mitteilen, dass erstens aus
heutiger Sicht mit einem Baubeginn Ende des Jahres ohne weiteres gerechnet
werden kann und zweitens das veröffentlichte Rendering sehr wohl das weiter
entwickelte und den Bebauungsbestimmungen entsprechende Siegerprojekt
widerspiegelt.
Unsere neuerlich Mail an den
Bauträger am 19. Februar: Wäre es möglich von diesem, weiter
entwickelten Projekt, Unterlagen wie Verbauungsplan, Fotos und oder Pläne zu
bekommen aus dem die räumliche Verbauung auf der Fläche und in der Höhe ersichtlich
ist. Ich komme auch gern zu Ihnen und mache Fotos von den entsprechenden
Unterlagen.
Die ALB wird weiter berichten.
Er zeigt gegenüber dem Entwurf nur eine minimalste
Änderung und zwar im Text unter Punkt 2:
Für die
die Querschnitte der Verkehrsflächen gemäß § 5 Abs.2 lit.c der BO für Wien wird
bestimmt , dass
Entlang
der Fluchtlinien in der Hütteldorfer Straße Gehsteige mit mindestens 3,5 m
Breite und in
den übrigen Straßen Gehsteige mit mind. 2,0 m Breite herzustellen sind.
Diese Gehsteigbreite war auch ein Einspruchspunkt
von uns, da im Entwurf nur mindestes 2,0 m Breite geschrieben war. Sonst sind
keine Einsprüche in den jetzt gültigen Flächenwidmungsplan eingeflossen.
Hier
ist der Flächenwidmungsplan einzusehen: Seite 1 Seite 2
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Wie auch schon im letzten
Breitenseer berichtet ist der Flächenwidmungsplan im Gemeinderat beschlossen
worden. Das Prozedere eines Flächenwidmungsplanes geht in der Gemeinde
folgendermaßen vor sich.
Ein
Antrag auf Flächenumwidmung wird mit seinen ganzen Einwürfen beim Stadtrat
aufgelegt und die Gem. Räte sehen sich diese an und geben ihre Zustimmung oder Ablehnung
bekannt. Wenn alle vier Parteien ihre Zustimmung abgegeben haben und keine
Wortmeldung verlangt wird so wird der Antrag auf der Gem. Rats Sitzung auf die
Tagesordnung (Sitzungsprotokoll) gesetzt und gilt automatisch als beschlossen.
Daher kann im Wortprotokoll kein Eintrag über diese Abstimmung aufscheinen denn
diese ist wie schon oben erwähnt durch alle vier Parteien (durch einzelne Gem.
Räte) beim Stadtrat erfolgt.
Das
bedeutet der Flächenwidmungsplan ist Rechtsgültig.
Diese
Vorgehensweise scheint mir persönlich etwas suspekt aber es wurde mir erklärt,
dass es immer auf diese Art gemacht wird, wenn keine Wortmeldungen erfolgen.
Es schaut so aus als würden die Einwände der BürgerInnen den Gem. Räten
überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht. Diese Einwände lesen nur diese die sich
dafür echt interessieren und gezielt nachfragen, alle anderen erfahren gar
nichts wenn keine Wortmeldung erfolgt. Der Brief der MA21 an die BürgerInnen,
dass die Gem. Räte über die Einwendungen informiert wurden, ist eine Farce.
Trotzdem ist es wichtig immer so viele Einwände wie möglich zu den
Flächenwidmungsplänen einzusenden, damit die Damen und Herren in der Politik
sehen, dass sich die Bürger in die Stadtplanung einbringen wollen und nicht
alle Änderungen, die nur einem Privaten nutzen bringen, unbesehen hinnehmen
wollen.
Der Ausverkauf öffentlichen Gutes ist zu stoppen.
Am 1. April Hatte ich einen
Termin mit Hr. Dipl. Ing. Parzer vom ÖSW (Österreichisches
Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft), wo
ich, am Beginn einer Baubesprechung, Einblick in die Pläne erhalten habe. Es
gibt keinen Unterschied zu dem Projekt, das den Wettbewerb gewonnen hat.
Das damalige Bild in der
Zeitung HEUTE entspricht tatsächlich dem Siegerprojekt nur ist dieses Bild
etwas verzerrt dargestellt.
Die Fassade wird modern
gestaltet, die Garagen Aus- und Einfahrten entsprechen den Vorgaben (Ein- und
Ausfahrten in der Hütteldorfer Str. und Matzingerstraße – Richtungsbetont). Die
Ausfahrt in der Matzingerstraße darf nur in Richtung Hütteldorfer Str. benützt
werden (Ein abweisender Poller ist schon eingezeichnet).
Die Bauhöhen entsprechen
ebenfalls dem Siegerprojekt und sind nach dem Inneren zu niedriger.
Für die VHS sind schon
Räumlichkeiten eingezeichnet für die Musikschule und eine Zweigstelle der WGKK
sind die Verhandlungen noch im laufen wie mir Hr. Mag. Gehbauer mitteilte.
Derzeit wird um die
Förderung für den Bau eingereicht und die Fassaden- und Fenstergestaltung sowie
Details der Anlage ausgearbeitet.
Wenn der Bauausschuss keine
Einwände hat wird um die Baugenehmigung angesucht, bei der alle anrainenden
Grundbesitzer ein Einspruchsrecht haben.
Im Anschluss wird eine
unabhängige Firma beauftragt eine Schadensvorerhebung durchzuführen um
bestehende Schäden, in den angrenzenden Häusern und Wohnungen, aufzulisten
(inkl. Fotos) um ev. Schäden, die während des Baues auftreten, auf Kosten der
Baufirma beheben zu können.
Die
Bohrungen auf dem Gelände dienten der Untergrunduntersuchung für den kommenden
Bau.
Die teilweise Sanierung der
Feuermauer, am Haus Hütteldorfer Str. 114 in der Matzingerstraße, ist und war
mit dem Hausbesitzer nicht abgesprochen und Hr. Dipl. Ing. Parzer weis nicht
warum diese Sanierung so schräg erfolgt ist, denn es wurden keine Pläne an den
Hausbesitzer übergeben.
(Übrigens gibt es ein
Gerücht, dass dieses Haus verkauft wird).