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am 31. Jänner 2012
Am Grundstück der ehemaligen 49er Remise wird jetzt schon
gebaggert!


Des einen Freud des anderen Leid!
Spatenstich auf dem Grundstück der ehemaligen 49er Remise.
Am 23.
Dezember erfolgte dieser in Anwesenheit von Herrn Mag. Andreas Schieder,
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Herrn Mag. Wolfgang Gerstl, Abgeordneter zum Nationalrat und Frau Andrea
Kalchbrenner, Bezirksvorsteherin von Penzing.

Das offizielle Foto
Das Foto eines Anrainers
Eine Kurzfassung der Geschichte des 49er Remisen Grundstückes
Im Jahr 2006 haben die Wiener Linien eine Bebauungstudie (Bebauungsstudie ist bei der ALB vorhanden) in
Auftrag gegeben in dem schon die Ausnützbarkeit des
Grundstückes mit bis zu 7 Geschossen vorgeschlagen wurde und auch entsprechende
Grobpläne vorhanden waren. Dies alles auf der damaligen Flächenwidmung des
Grundstückes von GB II g und einer ÖZ Widmung. Dies
wurde 2007 bekannt und so hat sich am
28. März die BI Aktion-Lebenswertes-Breitensee
gegründet.
Auf Grund dieser Bebauungsstudie haben dann die beiden
Bauträger (ÖSW und WBV) das
Grundstück still und leise, da es ja nicht im Gemeindeeigentum sondern im
Eigentum der Wr. Linien war, erworben. Die beiden Bauträger haben dann einen
Architektenwettbewerb ausgeschrieben, bei dem erstmals eine Bürgerinitiative
(ALB) als stimmberechtigtes Jurymitglied zugelassen war.
Diesen Wettbewerb hat dann, bei Stimmenthaltung der ALB, das
Projekt mit den trotz allen wenigsten
Unannehmlichkeiten gewonnen.
Die Bezirksvorsteherin Fr. Kalchbrenner hat dezidiert
erklärt da erst die Flächenwidmung erstellt wird so kommt ein §69 nicht in
frage.
Bei der Sitzung des Preisgerichtes wurden auch alle Modelle
vorgestellt. Bei dem Siegermodell war, was sich erst später herausgestellt hat,
das Modell so tief eingesetzt das es ausgesehen hat als würde der Neubau etwas
tiefer liegen als die Dachkante der bestehenden Häuser. Keiner der anwesenden
Architekten hat es bemerkt oder bemerken wollen. Dieser Umstand wurde erst bei
der öffentlichen Ausstellung in der Remise, 16 – 18. April von einem Besucher
entdeckt und auch der Bezirksvorsteherin mitgeteilt.
Es wurden dann die Detailpläne in Auftrag gegeben und auf
Grund diesen wurde eine anlassbezogene Flächenwidmung
bei der MA 21 erstellt.
Gegen diese Flächenwidmung wurden etliche Einwände gemacht.
Diese wurden angeblich im Gemeinderat behandelt, (Jeder der einen Einwand
gemacht hat, hat das auch schriftlich zugesichert bekommen) was sich auf Grund
des Sitzungsprotokolls von 18. 12. 2009 (Protokoll im Attachment) als nicht
stimmend herausgestellt halt. Die ALB hat dann nachgefragt und es hat sich
herausgestellt, dass alle Flächenwidmungen und die dazugehörende. Einwände in
der Kanzlei aufliegen aber wenn sich kein Gem. Rat dafür interessiert (weil er
es vielleicht gar nicht weiß) so kommt es bei der Sitzung gar nicht zur Sprache
und gilt als angenommen.
Ende Dezember 2010 war es soweit zur Bauverhandlung wurde
eingeladen und zwar wurde das Schriftstück am 17. 12. 2010 ausgefertigt und
dann den, im Grundbuch eingetragenen, Anrainern, zugestellt bzw. im Haus
aufgehängt.
Wenn man sich nun den Kalender ansieht so ist deutlich zu
sehen, dass für Einsichtnahme in die Pläne (Dienstag und Donnerstag nur
Vormittag) nicht viel Zeit bleibt es sind nur 5 Tage und das in der Weihnachts-
und Neujahrszeit, wo viele fortfahren und ein Feiertag ist auch noch dabei.
Dazu war der zuständige Beamte noch kurzzeitig in Urlaub und seine Vertretung
war naturgemäß nicht eingelesen. Der letzte Tag der Einsichtnahme ist dann noch
der Tag der Bauverhandlung am 11. Jänner 2011
gewesen.
Eine Anrainergemeinschaft hat sich nun zusammengeschlossen
und gemeinsam am 28. Dezember 2011 beschlossen einen Baurechtsanwalt zu
beauftragen der in Ihrem Namen eine Anzahl von Einsprüchen bei der
Bauverhandlung vorzubringen wird. Eine letzte, vor der Bauverhandlung, abschließende Sitzung hat dann am 9. Jänner
stattgefunden.
Bei der Bauverhandlung wurden durch den Baurechtsanwalt der
Anrainergemeinschaft 36 Anrainer
vertreten und dann waren noch mehrere Anrainer als Einzelperson anwesend.
Die Stimmungswoge brandeten manches mal
schon hoch, als es um den Vergleich des Modells mit den Bauplänen ging.
Bauwerber gibt zu, dass das nicht das Siegermodell gebaut wird und
die Höhen deutlich falsch dargestellt wurden. nämlich deutlich niedriger.
Ein Schelm, der denkt, dass dies zur Beruhigung der Öffentlichkeit
damals diente
Die teilweise seitliche Zumauerung von Loggien und die
Garagenentlüftungen in Nähe einer Dachterrasse sowie die Grenzmauern zu den
angrenzenden Häusern Grassig, Feilpl & Spallartg 1 wurden heftig
diskutiert.
Die Planzeichner waren überrascht, dass
die Anrainerliegenschaft falsch in den Einreichplänen dargestellt sind. Wie kann man da die Anrainerrechte
nach Bauordnung überprüfen.
Auch die Verkehrssituation in der Matzingerstraße
- Einbahn, Sackgasse oder was sonst - war Diskussionsgrundlage.
Es fehlten auch noch einige Gutachten z.B. über Lärm und Immissionen und der Bezirk hat seine
Stellungnahme auch noch nicht abgegeben, auch war ein Anrainer auf Grund alter
Grundbuchauszüge gar nicht geladen.
Es wurden alle vorher schon festgesetzten Einsprüche vorgebracht und teilweise auch
ergänzt.
Der im Juli ausgestellte Baubescheid, bei dem alle
vorgebrachten Argumente niedergeschmettert und teilweise auch nicht begründet
wurden warum, wurde von der Anrainergemeinschaft neuerlich beeinsprucht.
Das Verfahren wird jetzt zur nächsten Instanz
weitergeleitet.
Das bedeutet es gibt derzeit keinen gültigen Baubescheid und
das wirkt sich auf den Baubeginn aus.
Die von der Anrainergemeinschaft eingebrachten Einwände
wurden, wie alle anderen, von der Baupolizei MA 37 als unzulässig abgeblockt.
Allerdings blieb die Behörde teilweise auch die Begründung schuldig, was nicht
zulässig ist. Aus dem Bescheid geht hervor, dass es scheinbar noch
Grenzstreitigkeiten zu geben scheint mit dem Haus Hütteldorfer Str. 110. Auch
dürfte jetzt plötzlich der Spielplatz vom Innenhof auf das Dach des
Innentraktes verlagert werden.
Der Anwalt, der Anrainergemeinschaft, hat einige
Ansatzpunkte zu einer Berufung aus dem Baubescheid gefunden. Hinsichtlich der
Bauhöhen beruft sich, wie in solchen Verfahren üblich, die Baupolizei auf die
"gültigen Flächenwidmung", dessen Gültigkeit erst im
Rechtsmittelverfahren bis zum VfGH weiterverfolgt
werden könne.
Es gibt nun einen gültigen
Baubescheid der nur beim VfGH beeinsprucht
werden könnte. Ein ev. Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung auf den
Baubeginn.
Die Anschlüsse für den, zum Bau
benötigten, Strom wurden schon hergestellt.
Am 23. Dezember erfolgte der
Spatenstich