Zuletzt bearbeitet am  31. Jänner 2012

 

Am Grundstück der ehemaligen 49er Remise wird jetzt schon gebaggert!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Des einen Freud des anderen Leid!

 

Spatenstich auf dem Grundstück der ehemaligen 49er Remise.

 

Am 23. Dezember erfolgte dieser in Anwesenheit von Herrn Mag. Andreas Schieder, Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Herrn Mag. Wolfgang Gerstl, Abgeordneter zum Nationalrat und Frau Andrea Kalchbrenner, Bezirksvorsteherin von Penzing.

                                                                    

 

 

 

 

 

 

                   

 

 

 

 

 

 

 

                           Das offizielle Foto                                                        Das Foto eines Anrainers

 

Eine Kurzfassung der Geschichte des 49er Remisen Grundstückes

 

Im Jahr 2006 haben die Wiener Linien eine Bebauungstudie (Bebauungsstudie ist bei der ALB vorhanden) in Auftrag gegeben in dem schon die Ausnützbarkeit des Grundstückes mit bis zu 7 Geschossen vorgeschlagen wurde und auch entsprechende Grobpläne vorhanden waren. Dies alles auf der damaligen Flächenwidmung des Grundstückes von GB II g und einer ÖZ Widmung. Dies wurde  2007 bekannt und so hat sich am 28. März die BI Aktion-Lebenswertes-Breitensee gegründet.

 

Auf Grund dieser Bebauungsstudie haben dann die beiden Bauträger (ÖSW und WBV) das Grundstück still und leise, da es ja nicht im Gemeindeeigentum sondern im Eigentum der Wr. Linien war, erworben. Die beiden Bauträger haben dann einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben, bei dem erstmals eine Bürgerinitiative (ALB) als stimmberechtigtes Jurymitglied zugelassen war.

 

Diesen Wettbewerb hat dann, bei Stimmenthaltung der ALB, das Projekt mit den trotz allen wenigsten Unannehmlichkeiten gewonnen.

Die Bezirksvorsteherin Fr. Kalchbrenner hat dezidiert erklärt da erst die Flächenwidmung erstellt wird so kommt ein §69 nicht in frage.

 

Bei der Sitzung des Preisgerichtes wurden auch alle Modelle vorgestellt. Bei dem Siegermodell war, was sich erst später herausgestellt hat, das Modell so tief eingesetzt das es ausgesehen hat als würde der Neubau etwas tiefer liegen als die Dachkante der bestehenden Häuser. Keiner der anwesenden Architekten hat es bemerkt oder bemerken wollen. Dieser Umstand wurde erst bei der öffentlichen Ausstellung in der Remise, 16 – 18. April von einem Besucher entdeckt und auch der Bezirksvorsteherin mitgeteilt.

 

Es wurden dann die Detailpläne in Auftrag gegeben und auf Grund diesen wurde eine anlassbezogene Flächenwidmung bei der MA 21 erstellt.

 

Gegen diese Flächenwidmung wurden etliche Einwände gemacht. Diese wurden angeblich im Gemeinderat behandelt, (Jeder der einen Einwand gemacht hat, hat das auch schriftlich zugesichert bekommen) was sich auf Grund des Sitzungsprotokolls von 18. 12. 2009 (Protokoll im Attachment) als nicht stimmend herausgestellt halt. Die ALB hat dann nachgefragt und es hat sich herausgestellt, dass alle Flächenwidmungen und die dazugehörende. Einwände in der Kanzlei aufliegen aber wenn sich kein Gem. Rat dafür interessiert (weil er es vielleicht gar nicht weiß) so kommt es bei der Sitzung gar nicht zur Sprache und gilt als angenommen.

 

Ende Dezember 2010 war es soweit zur Bauverhandlung wurde eingeladen und zwar wurde das Schriftstück am 17. 12. 2010 ausgefertigt und dann den, im Grundbuch eingetragenen, Anrainern, zugestellt bzw. im Haus aufgehängt.

 

Wenn man sich nun den Kalender ansieht so ist deutlich zu sehen, dass für Einsichtnahme in die Pläne (Dienstag und Donnerstag nur Vormittag) nicht viel Zeit bleibt es sind nur 5 Tage und das in der Weihnachts- und Neujahrszeit, wo viele fortfahren und ein Feiertag ist auch noch dabei. Dazu war der zuständige Beamte noch kurzzeitig in Urlaub und seine Vertretung war naturgemäß nicht eingelesen. Der letzte Tag der Einsichtnahme ist dann noch der Tag der Bauverhandlung am 11. Jänner 2011  gewesen.

 

Eine Anrainergemeinschaft hat sich nun zusammengeschlossen und gemeinsam am 28. Dezember 2011 beschlossen einen Baurechtsanwalt zu beauftragen der in Ihrem Namen eine Anzahl von Einsprüchen bei der Bauverhandlung vorzubringen wird. Eine letzte, vor der Bauverhandlung,  abschließende Sitzung hat dann am 9. Jänner stattgefunden.

 

 

Bei der Bauverhandlung wurden durch den Baurechtsanwalt der Anrainergemeinschaft 36 Anrainer vertreten und dann waren noch mehrere Anrainer als Einzelperson anwesend.

 

Die Stimmungswoge brandeten manches mal schon hoch, als es um den Vergleich des Modells mit den Bauplänen ging. Bauwerber gibt zu, dass das nicht das Siegermodell gebaut wird und die Höhen deutlich falsch dargestellt wurden. nämlich deutlich niedriger. Ein Schelm, der denkt, dass dies zur Beruhigung der Öffentlichkeit damals diente

 

Die teilweise seitliche Zumauerung von Loggien und die Garagenentlüftungen in Nähe einer Dachterrasse sowie die Grenzmauern zu den angrenzenden Häusern Grassig, Feilpl & Spallartg 1 wurden heftig diskutiert.

 

Die Planzeichner waren überrascht, dass die Anrainerliegenschaft falsch in den Einreichplänen dargestellt sind. Wie kann man da die Anrainerrechte nach Bauordnung überprüfen.

 

Auch die Verkehrssituation in der Matzingerstraße - Einbahn, Sackgasse oder was sonst - war Diskussionsgrundlage.

 

Es fehlten auch noch einige Gutachten z.B. über  Lärm und Immissionen und der Bezirk hat seine Stellungnahme auch noch nicht abgegeben, auch war ein Anrainer auf Grund alter Grundbuchauszüge gar nicht geladen.

 

Es wurden alle vorher schon festgesetzten  Einsprüche vorgebracht und teilweise auch ergänzt.

 

Der im Juli ausgestellte Baubescheid, bei dem alle vorgebrachten Argumente niedergeschmettert und teilweise auch nicht begründet wurden warum, wurde von der Anrainergemeinschaft neuerlich beeinsprucht. Das Verfahren wird jetzt zur nächsten Instanz  weitergeleitet.

 

Das bedeutet es gibt derzeit keinen gültigen Baubescheid und das wirkt sich auf den Baubeginn aus.

 

Die von der Anrainergemeinschaft eingebrachten Einwände wurden, wie alle anderen, von der Baupolizei MA 37 als unzulässig abgeblockt. Allerdings blieb die Behörde teilweise auch die Begründung schuldig, was nicht zulässig ist. Aus dem Bescheid geht hervor, dass es scheinbar noch Grenzstreitigkeiten zu geben scheint mit dem Haus Hütteldorfer Str. 110. Auch dürfte jetzt plötzlich der Spielplatz vom Innenhof auf das Dach des Innentraktes verlagert werden.

 

Der Anwalt, der Anrainergemeinschaft, hat einige Ansatzpunkte zu einer Berufung aus dem Baubescheid gefunden. Hinsichtlich der Bauhöhen beruft sich, wie in solchen Verfahren üblich, die Baupolizei auf die "gültigen Flächenwidmung", dessen Gültigkeit erst im Rechtsmittelverfahren bis zum VfGH weiterverfolgt werden könne.

 

Es gibt nun einen gültigen Baubescheid der nur beim VfGH beeinsprucht werden könnte. Ein ev. Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung auf den Baubeginn.

 

Die Anschlüsse für den, zum Bau benötigten, Strom wurden schon hergestellt.

 

Am 23. Dezember erfolgte der Spatenstich

 

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